Seit 2012 ist es möglich, Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen. Gerüchte besagen, dass es diesbezüglich zunehmend Abmahnungen geben soll – weswegen immer mehr Analytics Kunden auf die datenschutzkonforme Version von Google Analytics umsteigen.

Ob für Sie die tatsächliche Gefahr einer Abmahnungen besteht, ist schwer zu sagen. Realistisch betrachtet hängt dies sicherlich auch davon ab, wie gut Ihre Website von eventuellen Abmahnanwälten gefunden wird.

Um sicher zu gehen und dem aktuellen Datenschutz zu entsprechen, befragen Sie bitte Ihren Rechtsbeistand und bringen Sie Google Analytics auf den aktuellen Stand.

Google Analytics datenschutzkonform in 5 Schritten:

  • Schriftlichen Vertrag mit Google zur Datenverarbeitung abschließen:
    Bitte laden Sie sich den TOS Vertrag mit Google herunter
    Füllen Sie die erforderlichen Felder aus, unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie ihn an die im Vertrag angegebene Adresse.
  • Anschließend muss der Google Analytics Code Ihrer Website erweitert werden, um zukünftig die IP-Adressen Ihrer Seitenbesucher anonymisiert zu übertragen (z.B. ([‚_gat._anonymizeIp‘]); ).
  • Auf Ihrer Website muss den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung der Nutzungsdaten eingeräumt werden. Google bietet hierzu ein Deaktivierungs-Addon für alle gängigen Browser an, auf das Sie verlinken sollten.
  • Anpassung des Google Analytics Datenschutzhinweises um die folgende Passage:
    „Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.“ (Dank an www.datenschutzbeauftragter-info.de)
  • Zuletzt müssen die bestehenden Daten in Ihrem Google Analytics-Konto gelöscht werden, da diese ja noch mit der vollständigen IP-Adresse gespeichert wurden.
    Dazu ist es erforderlich, dass das aktuelle Google Analytics Profil gelöscht und ein neues eingerichtet wird.

Bitte beachten Sie, dass hierbei alle Ihre bisher gesammelten Daten in Google Analytics gelöscht werden.

Bitte sichern Sie eventuelle Sondereinstellungen Ihres Google Analytics Profils (z.B. Ziele, Eventtracking etc.) und prüfen Sie eventuelle Verknüpfungen zu Google Adwords (z.B. Conversion-Tracking).

Laut Datenschutbeauftragter-info.de ist es zudem möglich, dass im Rahmen der Cookie-Richtlinie zukünftig weitere Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Ich kann mir vorstellen, dass diese Anpassungen aufwändig erscheinen: machen Sie sich keine Sorgen! Ich unterstütze Sie selbstverständlich gerne dabei, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen!

Google Analytics jetzt datenschutzkonform einsetzen:

Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf – ich berate Sie gerne und unterstütze Sie bei den erforderlichen Maßnahmen!