Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Cornelia Es Said (im Folgenden „fairmarketing“) und dem Kunden über die Konzeption, Erstellung und Übergabe statischer Web-Architekturen (Static Site Generators). Das Angebot von fairmarketing richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erteilte Annahme des Angebots von fairmarketing durch den Kunden zustande. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 2 Leistungsgegenstand und Leistungserbringung

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer individuell konzipierten, datenbankfreien Web-Architektur. fairmarketing programmiert nach dem „Zero-Bloat“-Prinzip (Verzicht auf datenschutzrechtlich bedenkliche Drittanbieter-Skripte und überflüssigen Code). fairmarketing behält sich das ausdrückliche Recht vor, Kundenwünsche auf nachträgliche Implementierung von Skripten (z. B. Google Analytics, externe Fonts) abzulehnen, sofern diese die Systemintegrität, Ladezeit, den Datenschutz oder die Barrierefreiheit gefährden. fairmarketing ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages nach eigenem Ermessen externe Berater, freiberufliche Entwickler oder sonstige Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. fairmarketing haftet für das Verschulden dieser Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Das Vertragsverhältnis besteht weiterhin ausschließlich zwischen dem Kunden und fairmarketing. Einsatz von KI-Technologien: fairmarketing nutzt zur effizienten Code-Generierung, Fehleranalyse und Qualitätssicherung modernste Entwicklungswerkzeuge, einschließlich Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). fairmarketing trägt die volle inhaltliche und technische Verantwortung für die Architektur, die dem Kunden am Ende übergeben wird.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Anpassung und Einrichtung der Architektur erforderlichen Inhalte (Texte, Logos, CI-Vorgaben) fristgerecht und in den angeforderten Formaten bereitzustellen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, die im jeweiligen Angebot spezifizierten technischen Mindestvoraussetzungen an die Serverumgebung bereitzustellen und für die Dauer des Betriebs aufrechtzuerhalten. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist fairmarketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. fairmarketing ist in diesem Fall berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand sowie den entgangenen Gewinn abzüglich ersparter Aufwendungen abzurechnen (§ 648 BGB). Kündigt der Kunde den Vertrag vor Abnahme ohne wichtigen Grund, steht fairmarketing die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 S. 2 BGB). Bereits erbrachte Teilleistungen sind nicht zurückzugewähren. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt. Er stellt fairmarketing von jeglichen Ansprüchen Dritter (inklusive der Kosten für die Rechtsverfolgung) vollumfänglich frei.

§ 4 Lieferfristen und Termine

Angegebene Lieferfristen und Meilensteine stellen stets nur voraussichtliche Richtwerte dar, es sei denn, sie wurden im Angebot ausdrücklich und in Textform als verbindlicher Fixtermin deklariert. Bei Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbare technische Komplikationen auf dem Zielserver des Kunden zurückzuführen sind, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.

§ 5 Vergütung, Anzahlung und Verzug

Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme fällig. Mit den Arbeiten wird erst nach Zahlungseingang begonnen. fairmarketing stellt nach erfolgreicher Abnahme (vgl. § 6) die Schlussrechnung über die verbleibende Vergütung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen auf das Konto von fairmarketing zu überweisen. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. fairmarketing ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. fairmarketing behält sich vor, die Übergabe von administrativen Zugangsdaten zum Live-System (Logins) oder die finale Übertragung des Quellcodes auf den Server des Kunden bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten, sofern dies im Verhältnis zum Projektstand angemessen ist.

§ 6 Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung der Installation auf dem Zielserver des Kunden fordert fairmarketing zur Abnahme auf. Die Abnahme gilt als konkludent erfolgt, wenn der Kunde die Website produktiv nutzt oder sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe meldet, um die Abnahme unter Nennung mindestens eines wesentlichen Mangels zu verweigern. Offensichtliche Mängel sind fairmarketing unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von einem Jahr in Textform zu rügen. Bei berechtigten Mängeln räumt der Kunde fairmarketing zwingend das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein. Erst wenn diese Nachbesserung nachweislich und endgültig fehlschlägt, ist der Kunde zur Minderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB).

§ 7 Ausdrücklicher Ausschluss der Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB)

Das System wird im Status Quo („As-Is“) zum Zeitpunkt der Abnahme als in sich geschlossenes werkvertragliches Produkt übergeben. Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss zu, dass fairmarketing nach der Abnahme keinerlei zukünftige Updates, Bugfixes, Sicherheits-Patches oder Anpassungen an künftige Server-, PHP- oder Browser-Versionen schuldet. Es besteht kein vertragliches Dauerschuldverhältnis bezüglich der Softwarepflege. Mit der Abnahme geht das System vollständig in die betriebliche Hoheit des Kunden über (Prinzip der digitalen Unabhängigkeit). Etwaige Wartungs- oder Supportleistungen bedürfen eines separaten Auftrags.

§ 8 Barrierefreiheit (BFSG) und Suchmaschinen (GEO/SEO)

fairmarketing übergibt das System so, dass die zugrundeliegende Code-Architektur zum Zeitpunkt der Übergabe den technischen Standards der Barrierefreiheit (WCAG 2.2 AA) entspricht. fairmarketing leistet keine Rechtsberatung. Für die inhaltliche Barrierefreiheit (z. B. durch den Kunden eingepflegte Medien) sowie für nach der Abnahme in Kraft tretende gesetzliche Änderungen oder abweichende behördliche Auslegungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) übernimmt fairmarketing keine Haftung. fairmarketing liefert eine Suchmaschinen- und KI-bereite Architektur. Suchmaschinen-Algorithmen unterliegen der Kontrolle Dritter; ein wirtschaftlicher oder konkreter indexierungsbezogener Erfolg (Ranking) wird ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 9 KI-Scraping und Text and Data Mining (TDM)

Das System kann nach vorheriger Absprache technische Funktionen (z. B. llm.txt) enthalten, die das maschinelle Auslesen durch Künstliche Intelligenz (Large Language Models) aktiv steuern oder erleichtern. Dem Kunden wird auf Wunsch die Möglichkeit eines Opt-outs eingeräumt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das maschinelle Auslesen der auf der Website publizierten Werke rechtlich zulässig ist. fairmarketing stellt lediglich die Infrastruktur bereit und haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch externe KI-Dienste.

§ 10 Urheberrecht, Lizenzen und Code-Integrität

Für das individuelle Frontend-Design erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot definierte Domain. Für die zugrundeliegende System-Engine (PHP-Quellcode, Parser, SSG-Logik) erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das strikt auf die im Angebot definierte Einzel-Domain beschränkt ist. Es ist dem Kunden untersagt, den Quellcode der System-Engine ganz oder in Teilen zu kopieren, für andere Domains zu verwenden, weiterzuverkaufen, zu unterlizenzieren oder als Grundlage für ein eigenes kommerzielles Angebot zu nutzen. Schutz der System-Integrität: Verändert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter den von fairmarketing ausgelieferten Quellcode (insbesondere PHP-Dateien), erlischt die Gewährleistung für sämtliche daraus resultierenden Fehlfunktionen. Es wird widerlegbar vermutet, dass nachfolgende Systemausfälle (z. B. durch Syntax-Fehler) kausal auf diesen manuellen Eingriff zurückzuführen sind. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

§ 11 Haftungsbeschränkung

fairmarketing haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vollumfänglich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 12 Datenschutz und Referenznutzung

Verarbeitet fairmarketing im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden – insbesondere bei der Einrichtung von Kontaktformularen oder E-Mail-Funktionen auf dem Zielserver – schließen die Parteien hierüber einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. fairmarketing ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt (inklusive Abbildungen der Website und Nennung des Kundennamens) als Referenz auf der eigenen Website oder in Portfolios zu Darstellungszwecken zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Stand: Februar 2026