Ab Februar 2014 tritt das SEPA Bezahlverfahren in Kraft, d.h. alle Überweisungen und Lastschriften in € müssen ab Februar 2014 die 22-stellige SEPA-Kontonummer nutzen. Hinzu kommt die BIC als Ersatz für die Bankleitzahl. Diese soll jedoch ggf. ab 1. Februar 2014 gestrichen werden, weil die Bankleitzahl in der SEPA bereits enthalten ist.

Für Unternehmen bedeutet die SEPA-Umstellung:

  • Änderung der Daten im Zahlungsverkehr
  • Umstellung des FiBu- und Warenwirtschaftssystems
  • Nutzung des XML-Nachrichtenformat nach dem ISO 20022 Standard (bei der gebündelten Übermittlung von Überweisungen doer Lastchriften an die Bank)
  • Aktualisierung der Bankdaten von Angestellten, Kunden und Geschäftspartnern
  • Umstellung auf SEPA-Lastschriftmandate
  • Anpassung von Geschäfts- und Marketingunterlagen

Eine Übergangsregelung für die SEPA-Umstellung ist bis zum 1. Februar 2016 geplant:

  • Konsumenten sollen in dieser Phase noch die bisherigen Kennungen (Kontonummer und BLZ) nutzen können.
  • Erteilte Lastschriftgenehmigungen von Verbrauchern sollen (vorerst?) weiterhin in Kraft bleiben.
  • Deutschland stellt Unternehmen von der verpflichtenden Nutzung des XML-Nachrichtenformats im ISO 20022 Standard voraussichtlich bis zum 1. Februar 2016 frei.

Die hier aufgeführten Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder einen auf die SEPA-Umstellung spezialisierten Dienstleister. 

Hilfreiche Informationen zur SEPA-Umstellung:

Ein nettes, leicht verständliches (wenn auch werbliches) Video zeigt die wichtigsten Schritte bei der SEPA-Umstellung auf:

 Ich freue mich auf Ihre Fragen, Ergänzungen und Kommentare zum Thema SEPA-Umstellung.